Mit 15 Jahren ins eigene Mopedauto: In Deutschland ist das seit 2021 überall möglich. Wer aber mit dem Kleinwagen über die Grenze will, merkt schnell, dass jedes Land seine eigene Altersgrenze zieht. Zwischen Polen und der Schweiz liegen vier Jahre Unterschied, für genau dasselbe Fahrzeug.
Wir haben die Regeln für neun Länder direkt in den Gesetzestexten und auf den Seiten der Behörden nachgelesen. Länder, deren Altersgrenze wir nicht an einer offiziellen Quelle prüfen konnten, fehlen in der Tabelle bewusst.
Mopedauto ab 15 in Deutschland: was genau gilt
Ein Mopedauto ist rechtlich ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der EU-Klasse L6e. Die Fahrerlaubnis-Verordnung ordnet es in § 6 der Klasse AM zu, zusammen mit 50-ccm-Rollern und dreirädrigen Kleinkrafträdern. Laut ADAC gelten für Mopedautos höchstens 45 km/h und eine Leermasse von maximal 425 kg.
Das Mindestalter steht in § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Für die Klasse AM sind es 15 Jahre. Die Tabelle dort enthält gleich eine Auflage. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf von der Fahrerlaubnis nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden. Mit dem 16. Geburtstag fällt diese Beschränkung automatisch weg, ein neuer Führerschein ist dafür nicht nötig.
Seit wann gilt „Mopedauto ab 15“ bundesweit?
Bundesweit gilt die Altersgrenze von 15 Jahren seit dem 28. Juli 2021. Eingeführt hat sie Artikel 12 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091), der die Tabelle in § 10 FeV entsprechend geändert hat. Vorher lag das Mindestalter für die Klasse AM grundsätzlich bei 16 Jahren. Ältere Ratgeber, die noch „ab 16“ nennen, sind also überholt.
Zwei Punkte werden dabei oft übersehen:
- Klasse B schließt AM ein. Nach § 6 Abs. 3 FeV berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM. Wer einen Autoführerschein hat, braucht für das Mopedauto keine weitere Prüfung.
- Das Mopedauto braucht kein normales Kennzeichen. Laut ADAC reicht ein Versicherungskennzeichen, wie man es vom Mofa kennt.
Mopedauto: Mindestalter in Europa, Land für Land
| Land | Mopedauto ab | Führerschein | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Polen | 14 Jahre | Prawo jazdy AM | keine |
| Frankreich | 14 Jahre | Permis AM | keine |
| Italien | 14 Jahre | Patente AM | bis 16 nur im Inland und ohne Beifahrer |
| Deutschland | 15 Jahre | Klasse AM | bis 16 nur im Inland |
| Österreich | 15 Jahre | Klasse AM | unter 20 gilt eine Grenze von 0,1 Promille |
| Spanien | 15 Jahre | Permiso AM | keine |
| Niederlande | 16 Jahre | Rijbewijs AM oder AM4 | keine |
| Belgien | 16 Jahre | Permis AM | Beifahrer laut Ministerium erst ab 18 |
| Schweiz | 18 Jahre | Spezialkategorie F (oder Kat. B) | 50-ccm-Kleinmotorrad schon ab 15 |
Die Spanne ist kein Zufall. Die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG legt in Artikel 4 das Mindestalter für die Klasse AM auf 16 Jahre fest. Im selben Artikel erlaubt sie den Mitgliedstaaten, diese Grenze bis auf 14 Jahre zu senken oder bis auf 18 Jahre anzuheben. Polen, Frankreich und Italien nutzen die Untergrenze voll aus, Deutschland, Österreich und Spanien liegen dazwischen. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat ein eigenes Kategoriensystem.
Österreich: Mopedauto ab 15, aber mit strenger Promillegrenze
Das österreichische Führerscheingesetz (FSG) nennt in § 6 für die Klasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren. Nach § 2 umfasst diese Klasse ausdrücklich auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Wer die praktische Ausbildung nur auf dem Mopedauto macht, bekommt eine auf diese Fahrzeugart beschränkte Berechtigung, die im Führerschein per Zahlencode vermerkt wird.
Strenger als in Deutschland ist die Promillegrenze: Vor dem 20. Geburtstag darf ein Mopedauto in Österreich nur mit höchstens 0,1 Promille gelenkt werden. Für Besucher ohne Wohnsitz in Österreich verlangt § 23 FSG mindestens die Klasse AM und ein Alter von 15 Jahren. Ein 15-jähriger Deutscher scheitert trotzdem, und zwar an seiner eigenen Inlandsauflage.
Schweiz: warum 18 Jahre für ein Mopedauto?
Die Schweiz ist der Sonderfall. Ihre Verkehrszulassungsverordnung (VZV) kennt keine Klasse AM. Ein Mopedauto fällt dort unter die Spezialkategorie F, also „Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h“. Das Mindestalter dafür beträgt nach Art. 6 VZV 18 Jahre. Auch der Führerausweis der Kategorie B berechtigt zum Fahren der Kategorie F.
Beim Zweirad sieht es anders aus. Ein Kleinmotorrad der Unterkategorie A1 ist in der Schweiz ab 15 Jahren erlaubt, ein Motorfahrrad der Spezialkategorie M sogar ab 14. Eine Familie, die mit Roller und Mopedauto in die Schweiz reist, muss die beiden Fahrzeuge also getrennt betrachten.
Italien, Frankreich, Polen: Mopedauto schon ab 14
Drei Länder erlauben das Mopedauto bereits mit 14 Jahren, allerdings nicht alle ohne Bedingungen.
Italien knüpft die 14 an zwei Auflagen. Artikel 115 des Codice della Strada erlaubt Fahrzeuge der Patente AM ab 14 nur auf italienischem Staatsgebiet und nur ohne weitere Personen an Bord. Erst mit 16 fallen beide Einschränkungen weg. Das Prinzip ähnelt der deutschen Inlandsauflage, geht aber mit dem Beifahrerverbot einen Schritt weiter.
Frankreich verlangt laut der staatlichen Verkehrssicherheitsbehörde Sécurité routière ein Mindestalter von 14 Jahren und mindestens den Permis AM. Das Mopedauto heißt dort „voiturette“ und ist im Straßenbild deutlich häufiger als bei uns.
Polen setzt die Grenze im Gesetz über Fahrzeugführer (Ustawa o kierujących pojazdami) in Art. 8 auf 14 Jahre für alle Fahrzeuge der Kategorie AM. Dazu zählt nach Art. 6 ausdrücklich der leichte Vierradwagen, der „czterokołowiec lekki“.
Niederlande, Belgien, Spanien: ab 15 oder 16
In den Niederlanden heißt das Mopedauto „brommobiel“. Laut niederländischer Regierung muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und den Rollerführerschein AM oder den eigenen Brommobiel-Führerschein mit dem Code AM4 besitzen. Mit einem Autoführerschein ist das Fahren ebenfalls erlaubt.
Belgien verlangt ebenfalls 16 Jahre für die Klasse AM, die auch leichte Vierradfahrzeuge umfasst. Laut belgischem Mobilitätsministerium darf ein Fahrer erst ab 18 einen Beifahrer mitnehmen. Wer vor dem 15. Februar 1961 geboren ist, braucht in Belgien keinen Führerschein für Moped oder leichtes Vierrad.
Spanien liegt mit 15 Jahren auf deutschem Niveau. Das Reglamento General de Conductores nennt in Artikel 4 für den Permiso AM ausdrücklich Mopeds mit zwei oder drei Rädern und leichte Vierradfahrzeuge.
Mit dem Mopedauto ins Ausland: die Regel, die zählt
Zwei Regeln gelten gleichzeitig, und beide müssen erfüllt sein. Ihr Führerschein muss im Ausland überhaupt gelten, und Sie müssen das Mindestalter des Landes erreichen, in dem Sie fahren.
Für deutsche Jugendliche heißt das konkret: Mit 15 bleibt das Mopedauto in Deutschland, egal ob das Nachbarland 14 oder 15 Jahre verlangt. Ab 16 stehen Österreich, Frankreich, Italien, Polen, Spanien, die Niederlande und Belgien offen, in Belgien aber ohne Beifahrer bis 18. Für die Schweiz brauchen Sie 18 Jahre, auch mit gültiger deutscher Klasse AM.
Unterwegs zählt dann noch die Strecke. Mit 45 km/h sind Autobahnen und Kraftfahrstraßen tabu, und gängige Navis schicken Mopedautos trotzdem dorthin. TacTac plant Routen, die solche Straßen ausschließen und die Fahrzeit bei 45 km/h berechnen. Wer noch das passende Modell sucht, findet eine Übersicht der Mopedauto-Marken und im Mopedauto-Vergleich die direkten Gegenüberstellungen. Praktische Hinweise für einzelne Städte sammelt die Seite Mopedauto nach Stadt. Was ein 15-Jähriger in Deutschland konkret fahren darf, steht auf der Seite Mopedauto mit 15.
Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 10 Mindestalter (gesetze-im-internet.de)
- ADAC: Mopedautos, Führerschein und Kosten
- Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (EUR-Lex)
- Führerscheingesetz Österreich (RIS)
- Verkehrszulassungsverordnung Schweiz (Fedlex)
- Regeln für Brommobile (Rijksoverheid, Niederlande)
Für Italien, Frankreich, Polen, Belgien und Spanien haben wir die im Text genannten Gesetze und Behördenseiten gelesen: Codice della Strada (Art. 115), Sécurité routière, Ustawa o kierujących pojazdami (Art. 6 und 8), das belgische Mobilitätsministerium (SPF Mobilité) und das Real Decreto 818/2009. Stand der Prüfung: 8. Oktober 2026. Die Regeln können sich ändern, prüfen Sie vor einer Reise die offizielle Seite des Ziellandes.